Eine ausgewiesene Expertise haben wir bei der Aufarbeitung und Lösung komplexer wirtschaftsrechtlicher Konflikte, insbesondere mit Insolvenzbezug und in grenzüberschreitenden Fällen. Dabei suchen wir gemeinsam mit unseren Mandanten nach pragmatischen Lösungen. Wenn es notwendig wird, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor staatlichen Gerichten, Schiedsgerichten und in allen Formen alternativer Streitbeilegung wie etwa einer Mediation.
Beratung bei insolvenzspezifischen Fragen der Sanierung, etwa im Zusammenhang mit der Gestaltung, Verhandlung und Umsetzung von Insolvenzplänen. Wir begleiten den Sachwalter in allen Arten und Stadien von Eigenverwaltungsverfahren nach ESUG. Zudem haben wir besondere Erfahrung bei der Beratung hinsichtlich aller rechtlicher Fragen, die sich bei einer Betriebsfortführung in der Insolvenz stellen.
Beratung im allgemeinen Insolvenzrecht, insbesondere bei verfahrensrechtlichen Fragen, etwa bei der Wahrnehmung von Rechten im Insolvenzverfahren, gegenüber dem Insolvenzverwalter, im Rahmen von Gläubigerversammlungen oder in sonstiger Weise.
Beratung und Unterstützung von ausländischen Insolvenzverwaltern und Gläubigern bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte in deutschen Insolvenzverfahren. Koordination und Unterstützung im Umgang mit in- und ausländischen Insolvenzverfahren, insbesondere über unser weltweites Netzwerk.
Beratung und Prozessführung im Bank- und Sicherheitenrecht, vor allem in insolvenzpezifischer Hinsicht. Dabei geht es um Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit Bank- und Sicherheitenverträgen und deren Durchsetzung in der Insolvenz stellen, auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Das Sicherheitenrecht erfasst neben Sicherheiten an Mobilien auch sämtliche Rechtsfragen, die sich bei Sicherheiten an Immobilien und deren Verwertung in der Insolvenz stellen.
Besondere Expertise bei allen Rechtsfragen, die sich bei der Insolvenz von Konzernen stellen. Diese reicht von verfahrenstechnischen Fragen, etwa der sachgerechten Involvierung eines Sonderinsolvenzverwalters bis hin zur Beurteilung von Anfechtungsfragen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Umfassende Beratung im Insolvenzarbeitsrecht, insbesondere bei der Durchführung von Personalmaßnahmen und übertragenden Sanierungen in der Insolvenz einschließlich der Ausarbeitung und Verhandlung von Interessenausgleichen, Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen zur Errichtung von Transfergesellschaften sowie (Sanierungs-) Tarifverträgen. Über besondere Expertise verfügen wir außerdem bei der Prozessvertretung von Insolvenzverwaltern in allen Streitigkeiten der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Ausgewiesene Expertise bei der Koordination der Aufarbeitung von relevanten Sachverhalten und der sachgerechten Durchsetzung von Ansprüchen, die in diesem Zusammenhang bestehen.
Langjährige Erfahrungen bei allen Rechtsfragen rund um die Verwertung von Vermögensgegenständen. Dies gilt insbesondere für die Verwertung von geistigem Eigentum in der Insolvenz (Intellectual Property) wie etwa in den Insolvenzverfahren KirchMedia und Qimonda. Dabei sind wir nicht nur national tätig, sondern unterstützen auch bei der Verwertung weltweit belegener Vermögensgegenstände.